Aufbau und Struktur der Ausbildung
Die berufsbegleitende Ausbildung in Existenzanalytischer Beratung besteht aus folgenden Einheiten:
- Grundausbildung: Existenzanalytisch-logotherapeutische Grundlagen in Theorie, (Gruppen-) Selbsterfahrung und Praxis (300 Ausbildungsstunden in zwei Jahren in Wochenenden bzw. in Blockform zumeist als verlängerte Wochenenden)
- Anleitung zur Praxis und Lehrsupervision (mind. 60 Stunden am Beginn des dritten Jahres)
- Weitere fallbegleitende Supervision (mind. 90 Stunden)
- Einzelselbsterfahrung ca. 30 Stunden
Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel 3-4 Jahre. Sie ist abhängig vom Beginn der zweijährigen Supervisionsphase.
1. Theorie und (Gruppen-) Selbsterfahrung
Die Vermittlung und Erarbeitung der existenzanalytisch-logotherapeutischen Theorie geschieht auf selbsterfahrerischer Basis, insbesondere mit Bezug auf eigene Motivationen in der Lebensgestaltung, die biographische Entwicklung sowie die Verarbeitung persönlicher Lebenskrisen (unter besonderer Berücksichtigung noogener Faktoren).
Sie umfasst die Themengebiete:
- Einführung und Grundlagen der Existenzanalyse
- Die existenzanalytische Motivationstheorie
Weitere Informationen finden Sie hier.
2. Anleitung zur Praxis und Lehrsupervision
Über die Grundausbildung hinaus ist für den Abschluss in existenzanalytisch-logotherapeutischer Beratung und Begleitung Abschnitt II und III erforderlich.
Der Abschnitt II beinhaltet:
- Einführung in Diagnostik und Phänomenologie der Krankheitsbilder und daraus resultierende spezifische Beratung.
- Beginn der Supervision in Form von Lehrsupervisionen in der Großgruppe (Anteil von 10 bis 20 Stunden)
Zeitdauer: 60 Stunden
3. Fallbegleitende Supervision
Die weitere Supervision der Fälle findet in Kleingruppen von in der Regel 5 Personen (Mindestanteil 90 Stunden) und/oder einzeln statt.
In diesem Ausbildungsabschnitt geht es um die spezielle existenzanalytische Supervision von mindestens fünf Beratungssituationen mit folgender Aufteilung:
- mindestens zwei allgemeine Beratungsgespräche
- eine Krisenintervention
- zwei längerfristige Beratungen aus den jeweiligen beruflichen Arbeitsgebieten, die mehrfach zu supervidieren sind.
Die Supervision soll spätestens im dritten Ausbildungsjahr beginnen. Sie erstreckt sich erfahrungsgemäß über ein bis zwei Jahre.
4. Einzelselbsterfahrung
Während der gesamten Ausbildung finden Gespräche zur Einzelselbsterfahrung statt. Die genaue Anzahl der Gespräche wird mit jede/r Absolvent:in individuell festgelegt. Die Mindestzahl beträgt 30 Stunden. Es wird empfohlen, mit der Selbsterfahrung schon vor den Seminaren zu beginnen.