Leitung: Helmut Dorra
Intensivkurs HeilpraktikerIn für Psychotherapie
Lernhilfe zur Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung durch das Gesundheitsamt zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie
Zulassung für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz
Die Ausübung der Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetz ist gemäß § 1 Abs.2 HPG „jede Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen“. Diese dürfen nur von Personen behandelt werden, die als Arzt/Ärztin oder Heilpraktiker/in zugelassen sind.
Von der Ausübung der Heilkunde abzugrenzen sind psychologisch beratende Tätigkeiten, wie z.B. die Klärung und Aufarbeitung sozialer Konflikte (Erziehungsberatung, Familien-und Paarberatung). Eine Praxiseröffnung als Psychologische/r Berater/in ist zur Zeit ohne behördliche Zulassung möglich.
Die Ausübung von Psychotherapie ist dagegen grundsätzlich heilkundliche Tätigkeit und damit an eine Heilpraktiker-Zulassung, bzw. an eine ärztliche Approbation oder eine Ausbildung als psychologische/r Psychotherapeut/in gebunden.
Die Heilpraktiker-Prüfung (Psychotherapie) beim Gesundheitsamt
Derzeit besteht in fast allen Bundesländern die Möglichkeit, eine eingeschränkte Zulassung nach dem Heilpraktikergesetz für den Bereich der Psychotherapie zu erwerben.
Für die Überprüfung, die von dem zuständigen Gesundheitsamt durchgeführt wird, gibt es in den verschiedenen Bundesländern keine einheitlichen Standards. Je nach Bundesland gibt es z.B. eine schriftliche oder mündliche Überprüfung.
Grundsätzlich soll sich die Überprüfung auf folgende Bereiche beziehen:
- Nachweis ausreichender Kenntnisse über die Abgrenzung heilkundlicher Tätigkeit im psychotherapeutischen Bereich
- Diagnostische Fähigkeiten und Kenntnis der psychiatrischen Krankheitsbilder
- Befähigung, Patienten entsprechend der Diagnose psychotherapeutisch zu behandeln
Das zuständige Gesundheitsamt gibt konkrete Auskunft über Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsinhalte und Prüfungstermine.